Täter-Opfer-Ausgleich / Schadenswiedergutmachung

Unser Angebot von außergerichtlichen Klärungen bietet Beschuldigten und Geschädigten die Möglichkeit mit Unterstützung von erfahrenen Vermittlern, Ursachen und Folgen einer Straftat zu bearbeiten und selbstständig eine Klärung zu erreichen. Weiterhin können Wiedergutmachungsleistungen für erlittene Verletzungen oder Sachschäden geltend gemacht werden und entsprechende Vereinbarungen zwischen den Beteiligten getroffen werden. Die Arbeit erfolgt dabei auf Grundlage des Jugendgerichtsgesetzes (§§ 10, 23, 45, 47. 71 und 88) Unser Angebot umfasst u. a.

PERSÖNLICHE KLÄRUNG EINER STRAFTAT – MACHT DAS SINN?

Auseinandersetzungen in der Schule oder innerhalb der Familie, folgenschwere Körperverletzungen oder leichtsinnige Sachbeschädigungen – Straftaten, Konflikte und deren Ursachen sind vielfältig und mitunter nervenaufreibend. Oftmals ziehen sie zudem eine ganze Kette von Konsequenzen nach sich. Nicht in jedem Fall ist der Weg zum Gericht dabei der sinnvollste oder gewünschte Weg für alle Beteiligten. Manch ein Beschuldigter will sich unbedingt entschuldigen und sich erklären, Manch ein Geschädigter die Hintergründe persönlich erfahren und sich ein Bild vom Täter machen. Dinge also für die ein Gerichtsprozess unter Umständen nur wenig Platz bietet. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs bestimmen die Beteiligten die Themen und können ihre Anliegen konkret formulieren. Im besten Fall steht am Ende eines Ausgleichs eine Einigung und ein Schlussstrich unter das Geschehene und ermöglicht so einen Neuanfang für beide Seiten.

WIEDERGUTMACHUNG STATT BUßGELD

Unserem Verein steht zur Unterstützung der Beteiligten ein Opferfonds zur Verfügung. Mittellose Beschuldigte können aus diesem Fonds ein Darlehen erhalten, welches sie in Raten zurückzahlen oder durch gemeinnützige Arbeit ersatzweise ableisten. Geschädigte können somit zeitnah und unabhängig vom Einkommen der Täter eine (teilweise) Wiedergutmachung für erlittene Verletzungen und / oder entstandene Sachschäden erhalten. Die Tat selbst lässt sich so nicht ungeschehen machen, kann aber zumindest für die ärgsten Folgen Abhilfe schaffen.

 

Irene Bialas

Mediatorin

040.040.3910 665 - 24

Marcel Gideon

Mediator

040.3910 665 - 23